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MBA Studium: Kosten von der Steuer absetzen

Die Kosten für einen MBA können (teilweise recht deutlich) gesenkt werden, wenn man sie von der Steuer absetzt. Aber wie geht das und was kann man überhaupt absetzen? Wir haben einen ausführlichen Überblick, was Sie steuerlich geltend machen können.

Voraussetzung: Berufliches Interesse

Um den MBA von der Steuer absetzen zu können, muss eine wichtige Bedingung erfüllt werden: Das Studium muss mit einer künftigen Tätigkeit und den daraus resultierenden Einnahmen zusammenhängen. Es darf also nicht aus rein privatem Interesse absolviert werden.

Diese Voraussetzung sollte aber immer gegeben sein, denn ein MBA ist nunmal die Vorbereitung auf Managementpositionen und eine gute Investition in die Karriere. Auch der Bundesfinanzhof hat festgestellt, „dass das MBA-Studium darauf angelegt (ist), mit allen Bereichen des Managements vertraut zu machen und Generalisten-Wissen zu vermitteln, um dadurch Betriebs- und Volkswirten, Technikern, Juristen sowie Natur- und Geisteswissenschaftlern gleichermaßen Spezialwissen für Führungsaufgaben zu vermitteln.“ (Quelle: Bundesfinanzhof, Bundessteuerblatt 1996, Teil II, Seite 452)

Was kann ich absetzen?

Kurze Antwort: Eigentlich alles, was mit dem Studium in Zusammenhang steht:

  • Studiengebühren
  • Studienmaterial (Bücher, Hefte, Stifte, Kopierkosten, anteilige Internetkosten etc.)
  • Reise- und Unterkunftskosten (wenn Sie für die Präsenzphasen z.B. in einem Hotel übernachten müssen)
  • Kreditkosten (wenn Sie zur Finanzierung einen Kredit aufgenommen haben, kann man z.B. Zinsen und Abschlusskosten steuerlich geltend machen)

Wenn man es richtig macht, kann man sich bis zu 50% der Kosten eines MBA-Studiums vom Finanzamt zurückholen. Damit man aber nicht in die Grauzone rutscht, sollte man sich vom Steuerberater helfen lassen. Und es ist sehr wichtig, von Anfang an alle Quittungen zu sammeln, um dem Steuerprüfer die Kosten nachweisen zu können.

Wann werden die Kosten erstattet?

Die Kosten sind in dem Jahr in der Steuererklärung anzusetzen, in dem sie angefallen sind. Der Vorteil bei einem MBA Studium: Die Kosten werden als Werbungskosten betrachtet und sind daher unbegrenzt abzugsmöglich. Wenn die Ausgaben also im Jahr 2020 Ihr Gehalt so verringert haben, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, aber auch noch nicht sämtliche Kosten steuerlich absetzen konnten, können Sie diese Ausgaben als Verlustvor- oder -rücktrag nutzen. Verlustvortrag oder Verlustrücktrag bedeutet, dass Sie die MBA-Kosten entweder in zukünftige Jahre oder in das vorige Kalenderjahr schieben können. Das funktioniert auch dann, wenn in dem Jahr die Einkommensteuererklärung schon abgegeben wurde oder sogar ein Steuerbescheid vorliegt.

Fazit: Wer sich die Möglichkeit entgehen lässt, den MBA von der Steuer abzusetzen, ist wirklich schlecht beraten, denn hier lässt sich auf einfache Weise viel Geld sparen.

(Hinweis aus juristischen Gründen: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Falls sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, freuen wir uns über eine Mail. Dieser Text ersetzt keinen Steuerberater.)